Whisperwind hat geschrieben:Ich habe eine Bach Stradivarius 37/ML mit seltsamen Zeichen an 1. und 3. Zug...
Das sieht für mich aus wie Dremel unleashed. Es würde mich wundern, wenn Bach so etwas selbst anstellen würde.
Von wegen "verar..." - prüft man eine Ware nicht vor dem Kauf oder spätestens bei Erhalt?
Zu den Chancen für eine Durchsetzung rechtlicher Ansprüche kann vielleicht Dobs eher etwas sagen, neben unterschiedlichen Rechten stelle ich mir auch die Beweisführung nicht so einfach vor. Meine rein laienhafte Chancen-Risiko-Abwägung sieht da nichts, worauf ich mich einlassen würde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachm%C3%A4ngelhaftung
Abgesehen von der Beweislast: wenn die Trompete technisch in Ordnung war/ist, bleibt allenfalls eine Minderung des Wertes aufgrund eines optischen Mangels. Aber wie sollte der bemessen werden - per Wertgutachten oder Gebrauchtverkauf und Differenzberechnung nach Abzug der Marktpreisstreuung? Ich sehe bei dieser Sache kein Land...
Auf dem folgenden Bild kann man die Ausführung der beiden Gravuren unter dem geteilten dritten Zug der Kanstul 1500B sehen, auf meiner Bach findet sich nichts vergleichbares.