Grüss Gott allerseits,
Dobs hat geschrieben:Was soll das denn schon wieder? So eine olle Kamelle.
Hallo Dobs,
ich habe dies angesprochen, um klar zu machen, dass es hier nicht nur um Glauben und Missionieren oder schöne Empfehlungen geht , sondern um strafrechtlich relevante Inhalte. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Beleidung ist ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt. Das heißt, sie wird nur auf Antrag des Verletzten verfolgt.
Das ist mir bekannt. Ich hatte auch nicht vor, einen Rechtsstreit loszutreten. Ich habe lediglich daran erinnert, dass wir uns hier nicht im rechtsfreien Raum bewegen.
Den Antrag hätte gem § 77 StGB hier also Jo aka 'keep blowing' stellen müssen. Noch dazu hätte er dies gem § 77b StGB innerhalb von drei Monaten machen müssen. Die "Tat" ist am 15. Januar begangen worden. Heute ist der 15. Mai, es sind also vier Monate ins Land gegangen, ohne daß sich irgendwer weiter darüber aufgeregt hat, bis Du auf die Spielfläche getreten bist.
Angesprochen wurde nicht "keep blowing" sondern ein Newbie (vier Posts, also weitgehend unbekannt, oder?) mit dem sinnigen Screenname "wtf".
§77b StGB Abs.2: "Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt."
. . aber egal, darum geht`s auch irgendwie nicht wirklich (mir jedenfalls nicht).
Du solltest hier aus einer Mücke wirklich keinen Elefanten machen. Sicher war die Äußerung von Miss Trumpet unüberlegt und vielleicht unangemessen.
Wieso ist eine Strafrechtlich relevante Tat eine Mücke?
Vielleicht unangemessen?
Da kann ich dir leider nicht folgen.
Aber erstens ist Jo ein netter Typ, der das sicher nicht krumm nimmt, zweitens hat Miss Trumpet - wenn sie noch mal darüber nachdenkt - sicher niemanden verletzen wollen und drittens ist das einzig und alleine eine Sache, die zwischen den
beiden Beteiligten zu klären ist und schon gar nicht vor einem Gericht ausgetragen werden sollte.
1) ging es nicht um Jo
2) hat Miss Trumpet keine Notwendigkeit gesehen, diese Äusserung zurückzunehmen oder zu relativieren, bis ich eben auf die Rechtslage aufmerksam gemacht habe. Inzwischen hat sie ja reagiert.
3) Sollte nicht vor einem Gericht ausgetragen werden, seh ich auch so. Ansonsten geht das noch den Betreiber dieser Website etwas an, und grundsätzlich natürlich auch die übrigen Forenmitglieder.
Ich bin offengestanden mehr als erstaunt, wie leichtfertig du damit umgehst. Obwohl du doch vom Fach bist.?
Aber gut, ich wollte dies gar nicht soweit vertiefen. Wenn die Forenmitglieder das alles gut und richtig finden (da gab`s noch mehr positiven Zuspruch für Miss Trumpet bezüglich fraglichen Posts), dann wünsch ich noch viel Spass dabei.
Ich weiss nur, dass mir persönlich ein solcher Ton und Umgang fremd und nicht genehm ist.
Gott ist mal wieder gross.
"Wenn wir die richtigen Mittel anwenden, lassen sich alle Ziele erreichen." (Kama Sutra)