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Bixel hat geschrieben:Deinen Text finde ich zwar ein wenig dümmlich, aber wenigstens schaltet sich endlich ein Kinderarzt ein.
Deine moralinsauren Zurechtweisungen weiter oben zeugen auch nicht gerade von messerscharfer Intelligenz!
Ich glaube da "geben wir uns nix"!
Besonders aufschlussreich ist Deine Art, Dich ständig geistig, moralisch und auch künstlerisch über andere erheben zu müssen!
Als Freudianer dürfte Dir der "Penisneid" ja nicht fremd sein.
Ist das bei Dir hier sowas ähnliches??
Es geht hier nicht um "Moralapostel" oder "Spießerdenken",sondern um gesetzliche/ungesetzliche Dinge,und genau DAS wird hier doch schöngeredet.Ich möchte es nicht auf die Spitze treiben,aber indirekt wird schon fast zur Aufforderung einer "illegalen Handlung" daraus.Denn wer verschenkt schon Originalnoten?Ich betone,dass der letzte Satz bewusst extrem überspitzt von mir formuliert ist.
Wenn dann schon Leute hier so offen über das Kopieren schreiben,würde ich mich nicht wundern,wenn es in diversen Musikvereinen,etc. in gewissen Gegenden bald zu einer verstärkten Kontrolle durch die GEMA kommen sollte.....Aber was kann man schon erwarten,wenn der Ausgangsuser mit dem Satz "Hoch,schnell,laut.....Yeah!" unter seinen Threads diese beendet?
Was ein richtiger Musiker sein will,der muss auch eine Speisekarte komponieren können (Richard Strauss)
Euch ist aber klar, daß Händel längst tot ist und die Noten daher frei verfügbar sind? Einfach auf den Link klicken, den ich oben gepostet hab. Da sind sie. Ganz legal.
Händel ist schon lange tot, jedoch die Kopierrechte der Noten hat der Verlag.
Wenn ich mir aber diese Noten ansehe, ist der Verleger dieser Noten auch schon lange tot
Ich hab hierzu folgendes gefunden:
•Urheberrechtlich geschützte Noten dürfen ohne Zustimmung der Berechtigten nicht kopiert werden; auch nicht für den privaten Gebrauch oder zu Sicherungszwecken
•Gemeinfreie (d. h. nicht mehr geschützte Noten) dürfen dann kopiert werden, wenn die Vorlage, von der kopiert wird, seitens des jeweiligen Verlages vor mehr als 50 Jahren erschienen ist.
•Vorsicht!!: Wenn die gemeinfreie Originalkomposition wieder bearbeitet worden ist oder eine sog. wissenschaftliche Ausgabe oder Erstausgabe vorliegt, bzw. Notenausgaben mit pädagogisch ergänzenden Texten oder illustrativen Abbildungen vorliegen, dürfen diese „bearbeiteten“ Noten nicht kopiert werden, weil diese wiederum urheberrechtlich geschützt sein können oder ein Verstoß gegen das unlautere Wettbewerbsgesetz vorliegen kann.
Wie kommt man eigentlich an Verlagsrechte von Noten von Stücken von seit Jahrhunderten toter Komponisten? Obwohl ich mitlerweile selbst Komposition studiere fällt es mir schwer in solchen Fällen mit voller Überzeugung gegen (Raub?)Kopierer zu wettern...
Also wenn ich den Text richtig interpretiere, hat der Verlag auch nur 50 Jahre lang Urheberrechte.
Es sei denn, die Noten wurden modifiziert.
Somit dürfen wir offenbar Noten kopieren, die in dieser Form bis spätestens 1960 herausgekommen sind.
Die freien Noten vom Link stammen von 1886.
LG
Die Rechtsprechung des BGH ist allerdings anscheinend von 1986, das deutsche Urheberrecht wurde aber erst vor wenigen Jahren "reformiert".
Vielleicht weiß Dobs, ob das mit den mehr als 50 Jahre alten Noten-Vorlagen noch stimmt oder ob sich durch die Reform etwas geändert hat?
Möglicherweise haben ja auch die jüngsten Einsichten von Kanzlerin [no fake-Dr.] Merkel zur Deklaration einer "Privatsache" bei unerlaubten Kopiervorgängen von Bundesbürgern Einfluss auf weitere Entscheidungen?