Copyright

Hier geht es um Improvisieren , Stilistik , halt alles was mit Jazz bzw. Moderner Musik zu tun hat

Moderator: Die Moderatoren

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Blind Wolf
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Copyright

Beitrag von Blind Wolf »

Hallo zusammen,
wie ist es mit dem Copyright bzw. mit der GEMA, wenn ich nicht ein gedrucktes Arrangement nachspiele, sondern selber eins mache, auf der Basis von Melodie, Text und Harmonieverlauf eines existierenden Stückes? Konkret geht es um das 1912 unter dem Titel "Negro Blues" von Leroy "Lasses" White, das Stück wurde 1913 unter dem Titel "Nigger Blues" gedruckt herausgebracht und läuft heutzutage unter dem (wohl politisch korrekteren) Titel "Lasses Blues". Mir sind davon eine Bearbeitung für Blechensemble von 1916 bekannt und etliche Bearbeitungen für Klavier.
Wenn ich nun von dem Song, der mit einem extrem simplen (Blues-) Harmonieschema verläuft, eine eigene Bearbeitung mache, diese öffentlich spile und/oder auf Tonträger aufnehme, bin ich dann GEMA-pflichtig oder muss ich sonstige juristische Vorschriften beachten?
Grüße von Wolf
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ebnater
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Re: Copyright

Beitrag von ebnater »

Laut Wikipedia heisst es: "Wird das Werk eines Komponisten bearbeitet, der schon 70 Jahre tot ist, und die Bearbeitung veröffentlicht, fallen für die Nutzung der Bearbeitung des „GEMA-freien Werkes“ GEMA-Lizenzgebühren an, wenn der Bearbeiter die GEMA dazu berechtigt hat."

Leroy "Lasse" White starb 1949, also müsstest Du noch 4 Jahre warten.

Bin aber KEIN Anwalt, darum ohne Gewähr!
buddy
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Re: Copyright

Beitrag von buddy »

Immer bedenken: die 70 Jahre nach Tod des Komponisten ist nur eine der Vorschriften und es gibt Ausnahmen. Bekannt ist es mir für George Gershwin (gest. 1937), bei dem der Schutz seiner Kompostionen auf 100 Jahre nach seinem Tod verlängert wurden.
SAMARA
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Re: Copyright

Beitrag von SAMARA »

Hi,
also wenn du das öffentlich spielst, musst du das Konzert und damit die Titel etc. sowieso der Gema melden. Wenn du also nicht bei der Gema als Künstler gemeldet bist, würde ich einfach das Original angeben und fertig.

Bist du selbst bei der Gema als Künstler/Verfasser angemeldet und verfasst ein Stück (oder Bearbeitest es), dann bekommst du von der Gema Geld dafür. Fragt sich wirklich nur, wie die Auszahlungen bei Bearbeitungen im Detail aussehen. Wäre aber durchaus mal interessant

Gruß, Samara
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buddy
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Re: Copyright

Beitrag von buddy »

Das simple Blues Schema ist meiner laienhaften Meinung nach nicht urheberrechtlich geschützt und das konkrete Stück heißt anscheinend immer noch Nigger Blues.
http://en.wikipedia.org/wiki/Nigger_Blues
Wenn der Komponist White die Rechte an seinem Song behalten hat, fände ich das eher überraschend. Bekannter ist mir aus etlichen Biografien eher die Abzocke von amerikanischen Musikern mit Verlust sämtlicher Rechte an ihren Songs.

Bei Aufführungen und Aufnahmen ist eine Gema-Meldung fällig und damit geht die Sache ihren Gang. Zu den Tarifen kann dich ein Anruf bei der zuständigen Gema (für dich Nürnberg?) vermutlich am ehesten weiterbringen.

Eine verständliche Einfhrung ins Thema wurde bisher zuletzt 2008 von der Bundeszentrale fü politische Bildung unter dem Titel "Urheberrecht im Alltag" herausgegeben:
www.bpb.de/system/files/pdf/0GKFWO.pdf

Hier beschäftigt sich ein Musiker aus der Praxis heraus ebenfalls im Jahr 2008 mit deiner Frage:
http://forum.jamendo.com/index.php?p=/d ... dnisse-/p1

Ob die gnadenlose A.kriecherei unserer Politiker in den Hintern der GEMA- und anderer Lobbyisten bei der dumm-dreist.einseitigen Urheberrechtsnovelle 2011 Wesentliches geändert hat, kann ich leider nicht sagen.
Blind Wolf
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Re: Copyright

Beitrag von Blind Wolf »

Soweit, so gut. Wenn ich ein Stück spiele, ist der Veranstalter für den ganzen GEMA-Kram zuständig, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Das ist aber nicht mein Punkt. Es geht ja nicht um die Aufführung des White-Originals, sondern um eine eigene Bearbeitung. Wie Buddy schon schrieb, kann das Blues-Schema nicht ausschlaggebend sein, eher schon die Verwendung bzw. die Bearbeitung von Text und Melodie.
Die Frage ist vielleicht eher, ob ich meine eigene Bearbeitung bzw. deren Veröffentlichung auf unserer nächsten CD, wenn ich es denn mache, bei der GEMA genehmigen lassen muss oder melden muss, bin selber kein GEMA-Mitglied.
Und bei Konzerten würde ich ja auch nicht Whites Version 1:1 spielen, sondern eben meine bearbeitung bzw. Improvisation.
Mal sehen, ob mir Buddys links weiterhelfen. Ich habe natürlich keine Lust, mir eine kostenträchtige Klage an den Hals zu holen.
Grüße von Wolf
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Re: Copyright

Beitrag von buddy »

Blind Wolf hat geschrieben:Mal sehen, ob mir Buddys links weiterhelfen. Ich habe natürlich keine Lust, mir eine kostenträchtige Klage an den Hals zu holen.
Grüße von Wolf
Die GEMA informiert selbst dazu auf ihrer Homepage, ist aber eine ewige Klickerei mit Störungen durch Flash-Animationen und entnervt mich.
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/
Da wurde vermutlich viel Geld für das neue Homepage-Design ausgegeben und die GEMA-Leute mit der geringsten Internet-Affinität haben dann entschieden, wie es aussehen soll.

Je nach Veranstaltung gelten verschiedene Tarife und da wäre es vielleicht am einfachsten, für dein konkretes Anliegen bei der GEMA anzurufen.
Zuständig ist für dich voraussichtlich die Bezirksdirektion Nürnberg und dort die Mitarbeiter fürs das Sachgebiet Franken, Kontaktdaten:
Sachgebiet Franken
Tel.: 0911 93359 290
E-Mail: franken@gema.de

https://www.gema.de/kontakt/bezirksdire ... -nuernberg
Blind Wolf
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Re: Copyright

Beitrag von Blind Wolf »

Vielen Dank, Buddy, ich glaube auch, der direkte Weg ist hier wie meistens der kürzeste. Werde anrufen und ggf. das Ergebnis hier posten.
Grüße von Wolf
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Re: Copyright

Beitrag von Blind Wolf »

Die GEMA teilt mir schriftlich mit, dass das Werk "Nigger Blues" (entspricht "Negro Blues bzw. Lasses Blues" von Leroy White durch keine Verwertungsgesellschaft geschützt ist.
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Re: Copyright

Beitrag von Dobs »

Blind Wolf hat geschrieben:Soweit, so gut. Wenn ich ein Stück spiele, ist der Veranstalter für den ganzen GEMA-Kram zuständig, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
Im Verhältnis zur GEMA kann man sich darauf im Notfall aber nicht berufen. Die GEMA kann die Gebühren, wenn der Veranstalter nicht zahlen will oder kann, auch von Dir eintreiben.
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Re: Copyright

Beitrag von Blind Wolf »

Die GEMA kann von mir nichts eintreiben, da wir seit Jahren nur noch Stücke spielen, die ausschließlich von mir sind. Wäre ich allerdings GEMA-Mitglied, müsste ich, wie mir gesagt wurde, erstmal selber GEMA-Gebühren für meine eigenen Stücke zahlen.
Stimmt's oder stimmt's nicht?
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Re: Copyright

Beitrag von lurchi »

Stimmt. Aber du bist quasi in der Beweispflicht, da im Zweifelsfall die GEMA davon ausgeht dass du GEMA-pflichtige Werke spielst. Und dann pauschal abkassiert. Wenn du also in einem Konzert auch nur ein Stück spielst das GEMA-pflichtig ist musst du den vollen Betrag löhnen und siehst für deine Werke das Geld nicht wieder.
Wenn du nur eigene Werke spielst kannst du den Veranstalter darauf hinweisen dass er sich GEMA sparen kann und dir dafür mehr abdrückt.
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Re: Copyright

Beitrag von Blind Wolf »

Hi Lurchi,
genau, und so mache ich es auch.
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