Kopien dürfen (m.W.) außerdem nach Absprache mit dem jeweiligen Verlag angefertigt werden.posaune hat geschrieben:Schlimmer. Meines Wissens ist in Deutschland bereits das Kopieren grundsätzlich verboten, nicht erst die Weitergabe. In bestimmten Fällen darf man eine handschriftliche Kopie anfertigen bzw. sind Kopien zu Archiv- oder wissenschaftlichen Zwecken erlaubt.Wolfram hat geschrieben: Das bedeutet, dass die Noten gescannt und via Datei-Anhang verschickt werden sollen. Damit wird eine Kopie erstellt, die durch die Weitergabe an Dritte gegen die Gesetze verstösst.
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Re: NOTEN
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Eine Berechtigung zum Anfertigen von Kopien nach Absprache/Vereinbarung mit dem Rechteinhaber dürfte selbstverständlich sein.Justus. hat geschrieben: Kopien dürfen (m.W.) außerdem nach Absprache mit dem jeweiligen Verlag angefertigt werden.
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