Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Hier geht es um die besten Aufnahmen / Arrangements / Bands / Solisten...

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orlando_furioso
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Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Eigentlich habe ich keine Zeit, wieder einen Thread aufzumachen, weil mein unter Wasser gesetzter Keller immer noch 80% meines Tages ausfüllt. Aber irgendwann muss man ja auch abschalten dürfen - aber verratet das nicht meiner Frau, sonst gibts Ärger :argh:

Thema: Mit den Jahren haben sich eine ganze Reihe von Arrangements angesammelt, die ich für verschiedene Gruppen ausgearbeitet habe. Das geht von Unterrichtsliteratur über Ensembles und Combos bis hin zu vollen Blasorchesterarrangements. Ich überlege, ob die ich vielleicht zum kleinen und fairen Preis im Internet direkt vermarkten sollte. Aber wie sieht das mit der GEMA aus? Ich selbst bin nicht in der GEMA, aber wenn es Arrangements von Werken von Künstlern sind, die der GEMA unterliegen - dann sind doch auch meine Arrangements für den Aufführenden GEMA-pflichtig - oder?

Wer ist von euch in der GEMA und kann mir sagen ob eine Mitgliedschaft wirklich Vorteile für so einen kleinen Hanswurst wie mich ergäbe?
Die Gema selbst ist ja leider nicht besonders auskunftsfreudig - ich schätze, die kommen vor lauter Geld zählen gar nicht mehr dazu Anfragen Ihrer Kunden (man sollte sie besser "Bittsteller" nennen) zu bearbeiten.

Ist das Verkaufen von solchen Arrangements steuerrechtlich ein Gewerbe oder kann man das unter Freiberuflichkeit (resp. Liebhaberei) laufen lassen?

Wie sieht es aus mit Stücken, die ich zur besseren Lesbarkeit Original belassen, aber neu gesetzt habe (z.B. "Carmina Burana" f. Blasorchester)?

Und Re-Arrangements ausschließlich des Trompetensatzes eines ansonsten originalen Orchesterwerkes (z.B. erweiterer und neu zugeordneter Trompetensatz in "Das Boot" f. Blasorchester)?

Darf man sowas verkaufen? Verschenken? Tauschen?
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posaune
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von posaune »

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orlando_furioso
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

posaune hat geschrieben:Ich befürchte allerdings, du hast noch ne andere Baustelle: ...
Nope! Der Komponist partizipiert ja an der Aufführung durch die Gema-Meldung & die Gebühren.

Also mal so gesehen: Der Komponist hat diverse Rechte an der Musik. Ich habe das Copyright auf die von mir geschriebenen Noten. Wenn ich das verkaufe ist es erstmal meine Sache. Sobald es aufgeführt wird muss eine GEMA-Meldung erfolgen. Dann bekommt der Komponist seinen Anteil und ich bekomme nichts, weil ich kein GEMA-Mitglied bin. Das ist mir in dem Fall aber egal, weil ich ja quasi selbst der Verleger bin und für mich entschieden habe, das mir die 10€ für die .PDF-Datei ausreichen. Auf die 27 cent für die dreimalige Aufführung kann ich verzichten.

Ob ich den Komponisten fragen muss? Siehe die Debatte um die neue Heino-Scheibe .... Ich denke, wenn ich jetzt nicht aus "Lohengrün" eine Rock-Oper mache sondern es authetisch belasse sollte es nicht unter "Bearbeitung" fallen? Die Umsetzung auf einen anderen Klangkörper bedingt natürlich zwangsläufig gewisse Veränderungen.
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posaune
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von posaune »

Mir scheint der Gesetzestext da bedauerlich eindeutig zu sein:

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. ..."

Aber wie immer: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. Am besten vorher.
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Bixel
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Bixel »

orlando_furioso hat geschrieben:aber verratet das nicht meiner Frau, sonst gibts Ärger :argh:
In welchem Rahmen könnten Teile der TF-Userschaft bereits die Bekanntschaft deiner Frau gemacht haben?

:Hä:
.
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orlando_furioso
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Nunja, wo findet man solche Spezialisten - wenn nicht hier! :gut:
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von lurchi »

orlando_furioso hat geschrieben:
Ob ich den Komponisten fragen muss? Siehe die Debatte um die neue Heino-Scheibe .... Ich denke, wenn ich jetzt nicht aus "Lohengrün" eine Rock-Oper mache sondern es authetisch belasse sollte es nicht unter "Bearbeitung" fallen? Die Umsetzung auf einen anderen Klangkörper bedingt natürlich zwangsläufig gewisse Veränderungen.
Bei Heino war genau das der Trick dass er keine Veränderung vorgenommen hat. Das Arrangement ist prinzipiell frei. Aber Melodie und Text dürfen nicht ohne Genehmigung verändert werden. Bei Lohengrin wärst du auf der sicheren Seite, Wagner ist schon über 70 Jahre tot.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

lurchi hat geschrieben:Bei Heino war genau das der Trick dass er keine Veränderung vorgenommen hat. Das Arrangement ist prinzipiell frei. Aber Melodie und Text dürfen nicht ohne Genehmigung verändert werden.
Also in meinem Fall betrifft das Arrangements von mehr oder weniger "moderner" Musik auf ein Blasorchester. Natürlich kann ich irgend so ein Gitarren-Zoing-Zoing nicht 1:1 auf das Euphonium legen, sondern muss da etwas für Bläser spielbares draus machen. Das meinte ich mit "zwangläufig". Damit ist die Melodie aber nicht verändert! Ich denke, in dem Bereich versucht man immer eine möglichst authentische Umsetzung eines Titels auf seinen Klangkörper, denn wir wollen ja einen hohen Erkennungswert durch die Zuhörer erreichen.

Da kommt es dann wohl auf den Einzelfall drauf an, ob sich ein Komponist auf den Schlips getreten fühlt. Die Einholung einer Erlaubnis stelle ich mir schwierig vor, wenn ich einen Titel von z.B. Rihanna arrangieren wollte (man beachte den Konjunktiv).

Wobei: eigentlich kann einem Hit nichts besseres passieren, als das er in der Blasmusik ankommt. Wer es dahin schafft, der ist unsterblich ... :D
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Dobs »

Wann eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts vorliegt, deren Veröffentlichung oder Verwertung vom Urheber genehmigt werden muss, ist im Einzelfall nicht immer einfach zu klären. Allgemein liegt eine Bearbeitung dann vor, wenn das Werk so verändert wird, dass die Bearbeitung selbst als "Werk" mit einer gewissen Schöpfungshöhe gelten kann. Die schlichte Adaption eines Werkes an eine andere Instrumentierung wird - wohl - in der Regel keine genehmigungspflichtige Bearbeitung sein, da der Wesensinhalt des Werks nicht verändert wird und eine derartige Adaption auch keine Veränderung ist, der ein besonderer kreativer Prozess vorausgegangen ist. Jeder, der über das musiktheoretische Wissen verfügt, ist in der Lage so was zu tun.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

@ Dobs:
Der Fachmann spricht - und ich fühle mich durchaus bestätigt. Aber wie sieht es mit den anderen musikalischen Ejakulaten aus: Ein neuer Trompetensatz für ein bestehendes und im Verlag erhältliches Werk oder ein Neusatz eines aufgrund des Altern und der Qualität (schlechter Handstich) nicht mehr lesbaren Werkes oder ein Neusatz eines alten Marsches mit Saxophonstimmen (im Original nicht dabei)?
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Hochwälder »

Ihr meint also, ich kann z.B. den "Hogwart's March' aus Harry Potter, den es im Handel so nicht gibt und ich für Blechbläserensemble sehr originalgetreu arrangiert habe, veröffentlichen und die Noten verkaufen?
Ich habe auch den nicht mehr erhältlichenm, schlecht leserlichen originalen Bigband-Satz von "Dalli-Dalli". Den neu ins Reine geschrieben und verkaufen, das geht....?
Ich kann mir das nicht vorstellen!
Oder das 'Concierto aranjuez'......
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Dobs »

Hochwälder hat geschrieben:Ihr meint also, ich kann z.B. den "Hogwart's March' aus Harry Potter, den es im Handel so nicht gibt und ich für Blechbläserensemble sehr originalgetreu arrangiert habe, veröffentlichen und die Noten verkaufen?
Ich habe auch den nicht mehr erhältlichenm, schlecht leserlichen originalen Bigband-Satz von "Dalli-Dalli". Den neu ins Reine geschrieben und verkaufen, das geht....?
Ich kann mir das nicht vorstellen!
Oder das 'Concierto aranjuez'......
Ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor.

Ein Werk kann auf verschiedene Art und Weise verwertet und genutzt werden. Ein Werk der Musik kann gedruckt, aufgeführt, auf CD veröffentlicht, als Filmmusik verwendet werden etc. Der Urheber kann Dritten diese Nutzungsarten vollständig oder teilweise gestatten.

Für die Aufführung oder Veröffentlichung auf Tonträger von umarrangierten Werken, die noch keine "Bearbeitung" sind im urhebrrechtlichen Sinne, brauchst Du auch eine Genehmigung. Da die meisten Urheber einen Teil ihrer Rechte von der GEMA wahrnehmen lassen, muss in diesen Fällen die GEMA um Erlaubnis gefragt werden. Da die GEMA die Erlaubnis grds. nicht verweigern kann, "darst" Du solange es um die Aufführung oder CD Veröffentlichung "gecoverter" Werke, deren Komponisten Mitglied der GEMA diese mehr oder weniger ohne weiteres aufführen, vorausgesetzt zu zahlst brav die dafür erhobenen Gebühren.

Die Veröffenltichung in Papierform (oder auch PDF) ist aber eine andere Nutzungsart. Hier ist das sogenannte Verlagsrecht betroffen. Wer also gedruckte Noten verkaufen möchte braucht, egal ob das Werk nur für Blasorchester gecovert ist, die Einwiligung des Urhebers oder desjenigen, an den der Urheber die Verlagsrechte abgetreten hat, dass wird in vielen Fällen ein Musikverlag sein.

Ja, ich bin tatsächlich der Ansicht, dass Du den Hogwarts Marsch für Blasorchester arrangieren und (mit GEMA Erlaubnis) ohne weiteres aufführen darfst, vorrausgesetzt Du veränderst die Melodie und die Akkorde nicht so, dass ein neues Werk entsteht.

Das ganze auf Papier bringen und verkaufen ist schwieriger, dazu brauchst Du, wie gesagt, die Genehmigung des Verlages oder des Urhebers direkt, sofern dieser das Verlagsrecht noch nicht abgetreten hat.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von orlando_furioso »

Und wie sieht es mit verschenken oder tauschen aus?
Diese Bearbeitungen existieren ja vorwiegend als .PDF-Datei aus einem Notensatzprogramm heraus (oder als Notensatzprogramm-Datei an sich). Könnte man die Dateien im Rahmen einer Tauschbörse untereinander austauschen?
Darf man eine .mp3 Datei veröffentlichen, die eine durch das Notensatzprogramm abgespielte Fassung solch eines Werke enthält?

Spannende Materie - ich hätte Jurist werden sollen :)
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Dobs »

Ein Tausch ist doch letztlich nichts anderes als ein Kauf. Bei dem Tausch, den Du im Sinn hast, werden Noten gegen Noten getauscht, bei einem "gewöhnlichen" Kauf Noten gegen Geld. Ein Tausch ist also nicht weniger kommerziell.
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Re: Wer kennt sich mit der GEMA aus?

Beitrag von Bixel »

Ich halte an dieser Stelle eine Diskussion über die Definition des Begriffes "Veröffentlichung" für sinnvoll und erlaube mir, diese gleich zu eröffnen:

Das Verschenken und das Tauschen von mit Notations-Software erstellten Notenblättern stellen KEINE Veröffentlichungen dar!

:ironie:
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