Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

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C-Becks
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Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von C-Becks »

Hallo Zusammen,

Frage steht oben. Um das etwas zu spezifizieren. Es ist ein Arrangement für ein 11-köpfiges Brassensemble. Es würde mich ca. 5 -6 Stunden Arbeit kosten. Ich verwende Musescore 4 welches kostenfrei ist.
Es ist ein bekannter, relativ neuer Song zu dem es noch keine geschriebenen Arrangements zu kaufen gibt. In dem Zusammenhang würde mich auch die rechtliche Seite interessieren. Ich weise bei Übergabe natürlich darauf hin, dass das Arrangement vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu nutzen ist. Darf ich also für diesen Auftrag ein Honorar verlangen? Und wenn ja, was wäre für einen Amateur (unabhängig von der Qualität) ein angemessener Kostenbeitrag?

Vielen Dank schonmal.
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Trumpetzky
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von Trumpetzky »

Ob du jetzt puncto Fähigkeiten ein Amateur oder ein Profi bist, ist im Anlassfalle unerheblich. Ebenso, ob du eine Freeware oder ein lizenziertes Programm verwendest.
Sobald für deine Arbeit Geld fließt, ist es eine gewerbliche Tätigkeit.

Wenn das Arrangement auch öffentlich aufgeführt werden soll, brauchst du die Zustimmung des Urhebers bzw. des Inhabers der Rechte. In deinem Fall sehe ich das als gegeben, da du für jemanden im Auftrage arbeitest.

Diese Zustimmung kann sich der Inhaber der Rechte auch bezahlen lassen, ansonsten ist es eine Urheberrechtsverletzung.

In der Praxis wird es zwar wahrscheinlich nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, aber wenn du rechtlich sauber sein möchtest, wäre das der Weg.

Puncto Honorar würde ich mich an dem Stundensatz orientieren, die eine Fachkraft verlangt. Ich weiß nicht, wo die Stundenpreise in Deutschland derzeit liegen. Bei uns in Österreich würde ich mit etwa 50€/Std. zzgl. MwSt. kalkulieren, wobei es im Endeffekt dir überlassen bleibt, was du verlangst. Vielleicht gibt es in der Künstlerbranche eine Tarifempfehlung o.dgl. an der man sich orientieren kann. Evtl. kann dir da auch die GEMA Auskunft geben? Wobei: schlafende Hunde sollte man nicht wecken - du verstehst?

Ich bin, wie gesagt, Österreicher, und bin bei der AKM (unser Pendant zur GEMA) als Komponist und Arrangeur registriert. Ich habe einen Gewerbeschein als "Freischaffender Musiker". Das ist bei uns in Österreich ein freies Gewerbe, allerdings auch mit der Verpflichtung verbunden, eine Steuererklärung dafür machen.
Hierdurch habe ich die Möglichkeit, Lizenzgebühren an Dritte (Urheber), Hardware-Anschaffungen, ggf. Fahrtkosten zu Proben/Veranstaltungen, Instrumentenankäufe usw. steuerlich zu nutzen, muss aber im Gegenzug auch Auskunft über meine Einnahmen machen. Dafür benötige ich Honorarnoten, wenn ich für jemanden tätig werde (Musiker, Dirigent, Arrangeur,....).
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Dobs
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von Dobs »

Trumpetzky hat geschrieben: Freitag 20. Januar 2023, 19:44Wenn das Arrangement auch öffentlich aufgeführt werden soll, brauchst du die Zustimmung des Urhebers bzw. des Inhabers der Rechte. In deinem Fall sehe ich das als gegeben, da du für jemanden im Auftrage arbeitest.
Man kann zwar versuchen, sich in der Weise abzusichern, als dass man seinem Auftraggeber vertraglich aufgibt bzw. sich bestätigen lässt, dass er über die erforderliche Bearbeitungserlaubnis verfügt und sich anderenfalls von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen lassen. Wenn diese Erlaubnis, i.e. Lizenz nicht vorliegt und der Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte bekommt davon Wind kann er sich an den Arrangeur halten und der muss ihm den Schaden ersetzen. Da hilft es nichts, zu sagen man habe doch nur im Auftrag eines anderen gearbeitet.
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Trumpetzky
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von Trumpetzky »

Ich denke, dass die Urheberrechtsseite weit dringlicher zu klären ist, als das, was für die Arbeit selbst zu verlangen wäre.
Es ist egal, wie man es dreht und wendet, solange du keinen schriftlichen Auftrag (=gewerblich) für das Arrangement hast, wird im Falle einer Urheberrechtsklage der Schaden beim Arrangeur hängen bleiben. Und so viel Geld kann man für die Arbeit garnicht verrechnen, als das sich das ausginge ;)
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Dobs
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von Dobs »

Nochmal: Auf einen schriftlichen Auftrag kommt es nicht an. Auch mit schriftlichem Auftrag bleibt der Schaden erstmal beim Arrangeur hängen.
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von soundhighend »

wenn es primär um die Kohle geht, würde ich pragmatischerweise auf dem Werk als Arrangeur nicht meinen Namen, sondern den Namen des Auftraggebers ausweisen. Dann mag der sich um die urheberrechtlichen Aspekte kümmern.
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C-Becks
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von C-Becks »

Im aktuellen Fall habe ich, zwar im Nachgang aber immerhin, die Erlaubnis des Originalurhebers erhalten. Aber Danke für eure Hinweise.
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Re: Was darf man als Amateur für Auftragsarrangements verlangen?

Beitrag von Dobs »

soundhighend hat geschrieben: Montag 23. Januar 2023, 21:49 wenn es primär um die Kohle geht, würde ich pragmatischerweise auf dem Werk als Arrangeur nicht meinen Namen, sondern den Namen des Auftraggebers ausweisen. Dann mag der sich um die urheberrechtlichen Aspekte kümmern.
Der Vollständigkeit halber: Das mag verschleiern, wer das Arrangement tatsächlich erstellt hat und den Zugriff des Urhebers auf den Ersteller erschweren. Es ändert aber nichts grundsätzliches an der Rechtslage. Wenn der Urheber durch irgendwelche Umstände davon Kenntnis erlangt wer das Arrangement tatsächlich erstellt hat, kann man sich daher nicht damit exkulpieren, dass man das ja nur im Auftrag erstellt habe und der Name des Auftraggebers ja auch auf dem Arrangement steht.
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